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Mitgliedschaft im SCK

Zur Erlangung der Mitgliedschaft des SCK gilt unsere Satzung mit Stand von 20.02.1999

Goldenes Beil

Der SCK ist jährlicher Veranstalter vom "Goldenen Beil vom Langen See"

Maßgebend ist §4, der folgenden Wortlaut hat:

  1. Mitglied kann jede Person ohne Ansehen politischer, religiöser oder weltanschaulicher Gesichtspunkte werden.
  2. Die Aufnahme erfolgt auf schriftlichen Antrag beim Vorstand.
  1. Eine Aufnahme setzt eine einjährige Gastmitgliedschaft voraus.

    Im Augenblick sind wir rund 95 Mitglieder, davon 63 Mitglieder im Seniorenbereich (über 24 Jahre). Damit im SCK alles in geordneten Bahnen verläuft haben wir uns, wie andere Vereine auch, eine Mitgliederordnung geschaffen, die das Miteinander der Mitglieder untereinander und dem Verein gegenüber regelt.