Maßgebend ist §4, der folgenden Wortlaut hat:
Im Augenblick sind wir rund 100 Mitglieder, davon 74 Mitglieder im Seniorenbereich (über 19 Jahre). Damit im SCK alles in geordneten Bahnen verläuft haben wir uns, wie andere Vereine auch, eine Mitgliederordnung geschaffen, die das Miteinander der Mitglieder untereinander und dem Verein gegenüber regelt.