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Mitgliedschaft im SCK

Zur Erlangung der Mitgliedschaft des SCK gilt unsere Satzung mit Stand von 06.10.2021

Maßgebend ist §4, der folgenden Wortlaut hat:

  1. Mitglied kann jede Person ohne Ansehen politischer, religiöser oder weltanschaulicher Gesichtspunkte werden.
  2. Die Aufnahme erfolgt auf schriftlichen Antrag beim Vorstand.
  3. Eine Aufnahme setzt eine einjährige Gastmitgliedschaft voraus.

Im Augenblick sind wir über 100 Mitglieder, davon ca. 80 Mitglieder im Seniorenbereich (über 19 Jahre). Damit im SCK alles in geordneten Bahnen verläuft haben wir uns, wie andere Vereine auch, eine Mitgliederordnung geschaffen, die das Miteinander der Mitglieder untereinander und dem Verein gegenüber regelt.

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